Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Für die ersten 1.650 € pro Person (3.300 € bei gemeinsamer Veranlagung) werden 50 % direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus können weitere Zuwendungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Spendenbescheinigung erhalten Sie automatisch im Folgejahr.
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